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  1. 鹿児島女子短期大学紀要
  2. 第60号(2023)

第9学年 ―ドイツ・ヴァイマル期における就学義務延長問題―

https://kwjc.repo.nii.ac.jp/records/2000021
https://kwjc.repo.nii.ac.jp/records/2000021
58c1fb6a-0ed3-41b2-a2af-c5bed89ea10c
名前 / ファイル ライセンス アクション
18_第9学年―ドイツ・ヴァイマル期における就学義務延長問題―.pdf 18_第9学年―ドイツ・ヴァイマル期における就学義務延長問題―.pdf (1 MB)
license.icon
Item type 紀要論文 / Departmental Bulletin Paper_02(1)
公開日 2024-02-26
タイトル
タイトル 第9学年 ―ドイツ・ヴァイマル期における就学義務延長問題―
言語 ja
言語
言語 jpn
キーワード
言語 ja
主題 第9学年,就学義務延長,ヴァイマル・ドイツ
キーワード
言語 de
主題 Das neunte Schuljahr, Schulpflichtverlängerung, Weimarer Zeit.
資源タイプ
資源タイプ識別子 http://purl.org/coar/resource_type/c_6501
資源タイプ departmental bulletin paper
その他(別言語等)のタイトル
その他のタイトル Das neunte Sculjahr: Das Schulpflichtverlängerungsproblems in Weimarer Republik.
言語 de
著者 山元, 有一

× 山元, 有一

ja 山元, 有一

en Yamamoto, Yuichi

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抄録
内容記述タイプ Abstract
内容記述 Seit ca. 1926 wurde das Problem der Schulpflihtverlängerung durch verschiedenen Seiten, die anderen Standpunkute hatten, lebhaft diskutierr und 1929 als Gutachten über eine Erweiterung der Schulpflicht veröffentlicht. In dem Gutachten betrachteten die 8 Referenten die folgenden Fragen: ob die Verlängerung der Schulpflicht möglich ist und, wenn möglich, wo und wie diese Durchführung erreichbar ist. Ministerialrat LÖFFLER, der kein treffendes Urteil fiel, hielt die allgemeine Einfühurung des neuen Schuljahres für schwierig, weil die alte und nicht überwundene Partikularismus des Bildungswesens in Deutschland, trotz Artikel 143 der Weimarer Verfassug, die Intervention des Reichs gehindert hat. PLATZER, der ein Direktor im Statistischen Reichsamt war, und BERNHARD beachteten die Erweiterung der Schulpflicht aus wirtschaftlichem Standpunkt, aber der erstere, der dacht, daß die Verlängerung der Schulpflicht durchführbar wäre, wenn das Reich gegen Arbeitsloseproblem die angebrachte Maßnahme träfe, ließen nicht den ganzen und ständeigen Vollzug des neuen Schuljares gelten, denn der Arbeitsmarkt der günstigen oder ungünstigen Konjunktur entsprechend die stabilen Arbeitskraäfte nötig hat. Dagegen erwartete der letztere diese Verwirklichung, aber behauptete infolgedessen vom Kriegsgeburtenausfall die Unmöglichkeit der Einführung von 1930 bis 1933. Die Schulpraktiker(in) wie DIBBERN, HEINRICH und BAUMERT anerkannten andererseits die Notwendigkeit der Verlängerung der Schulpflicht und handelteten die Frage der den neues Schuljahr zu einführenden Anstalt : Volksschule (DIBBERN) oder Berufsschule (HEINRICH, BAUMERT). Gegen ihre Hoffnungen verwirklichte die Schulpflichtverlängerung in vergeblich-komischer Form. Vor allem war das neue Schuljahr nicht ein Pflichtjahr, sondern Auswahljahr in der Volksschule, wie der prophetische Titel des Gutachten von 1929: Das neunte Schuljahtr und zwar dieses Schuljahr wurde nur in Preußen vollzogen. Diese Bildungspolitik bracht kein allgemeines und einheitliches Erziehungswesen.
言語 de
書誌情報 ja : 鹿児島女子短期大学紀要
en : BULLETIN OF KAGOSHIMA WOMEN'S COLLEGE

号 60, p. 85-95, ページ数 11, 発行日 2023-02-28
出版者
出版者 鹿児島女子短期大学
言語 ja
出版者
出版者 KAGOSHIMA WOMEN’S COLLEGE
言語 en
ISSN
収録物識別子タイプ ISSN
収録物識別子 0286-8970
書誌レコードID
収録物識別子タイプ NCID
収録物識別子 AN10553637
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Ver.1 2024-02-27 07:04:51.975738
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